Studium & Arbeit
Bislang hat sich Mamas Kühlschrank wohl meist von allein aufgefüllt, Miete musstest du sicher auch nicht zahlen und mit kleinen Jobs neben der Schule hast du dir deine Urlaube oder andere Dinge leisten können. Nun, im Studium, musst du für vieles selber aufkommen, was ansonsten Deine Eltern gezahlt hätten. Um trotzdem während des Studiums das Leben noch genießen zu können, ist es in solchen Fällen ratsam, sich einen Nebenjob zu suchen. Auf den folgenden Seiten haben wir dir die wichtigsten Dinge zusammen gestellt, die du bei der Jobsuche beachten solltest und die dir sicherlich weiterhelfen werden.
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Zwischen
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Häufig nutzen angehende Studierende die Zeit zwischen dem Abitur und dem Studienanfang zum Jobben und Geld verdienen. Dies ist durchaus ratsam, da die Jobs während des Studiums sicher keine großen Summen einbringen werden und ein kleines Finanzpolster durchaus von Vorteil sein kann.
Beachten sollte man hier, dass es drei verschiedene Modelle gibt. Wenn der Job kürzer als zwei Monate bzw. 50 Arbeitstage pro Kalenderjahr ist, fallen keine Sozialabgaben an. Auch wenn du länger arbeiten solltest und monatlich unter 450 € Verdienst bleibst, entfallen die Sozialabgaben. Bei der dritten Variante verdienst du länger als zwei Monate mehr als 450 € im Monat. Somit bist du dazu verpflichtet Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Während der Wehr- und Zivildienstzeit zahlt der Staat diese Versicherungen. |
Jobben während des Semesters
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Eine „geringfügige Beschäftigung“ liegt vor, wenn du im Monat nicht mehr als 450 € verdienst. In diesem Fall ist der Job sozialversicherungsfrei. Überschreitet die Beschäftigung allerdings die Grenzen der Geringfügigkeit, bleibst du als Arbeitnehmer kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, jedoch nur, solange der Nebenjob im Verhältnis zum Studium nachrangig ist. Dies bleibt er, wenn er nicht mehr als 20 Stunden die Woche ausgeübt wird.
Die Höhe des Verdienstes spielt in diesem Falle keine Rolle. Dagegen wirst du jedoch rentenversicherungspflichtig und zahlst Beiträge zur Rentenversicherung, an denen dein Arbeitgeber sich beteiligt. Wenn du über deine Eltern kostenlos mitversichert bist, musst du die Einkommensgrenze beachten. Wenn du monatlich regelmäßig mehr als 405 € oder bei Ausübung einer so genannten geringfügig entlohnten Beschäftigung mehr als 450 € verdienst, kannst du nicht mehr familienversichert bleiben. |
Jobben in den Semesterferien
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1. Kurzfristige Beschäftigung
Solltest du einen Job haben, der sich nur auf die Semesterferien beschränkt, solltest du Folgendes beachten: Der Job muss von vornherein befristet sein und darf nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres beanspruchen, damit du weiterhin in allen Zweigen der Sozialversicherung versicherungs- und beitragsfrei bleibst. Die Anzahl der Wochenstunden, die du arbeitest und dein Verdienst sind dabei ohne Bedeutung. 2. Längerfristige Beschäftigung Wenn dein Nebenjob in den Semesterferien die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstage, bzw. mehrere kurzfristige Nebenjobs diese Grenze überschreiten sollten, wirst du automatisch rentenversicherungspflichtig. In der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt dagegen die Versicherungsfreiheit bestehen. |
Praktika
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Bei Praktika während des Studiums gibt es hinsichtlich der Sozialversicherung einiges zu beachten.
1. Vorgeschriebene Praktika Studierende, die während ihres Studiums ein in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschriebenes Praktikum (oder Praxissemester) ableisten, sind in dieser Zeit als Arbeitnehmer versicherungsfrei in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die wöchentliche Arbeitszeit ist ohne Bedeutung. Die Höhe des Verdienstes kann über den Verbleib in der Familienversicherung entscheiden. 2. Freiwillige Praktika Wenn du ein Praktikum absolvieren solltest, das nicht in der Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist und es ersichtlich ist, dass dein Studium vorrangig bleibt, bleibst du versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Es werden dieselben Regeln aktiv wie beim Jobben im Semester oder in den Semesterferien. Rentenversicherungsfreiheit besteht nur, wenn kein Entgelt anfällt oder nicht mehr als 450 € monatlich ausgezahlt werden. 3. Vorpraktikum / Nachpraktikum Wenn im Rahmen des Studiums ein Vor- oder Nachpraktikum ansteht, solltest du dich bei deinem Versicherer noch einmal informieren. Die Versicherungslage ist von Fall zu Fall sehr verschieden. Es kommt hier darauf an, ob es sich um ein vorgeschriebenes oder um ein freiwilliges Praktikum handelt, ein Vor- oder Nachpraktikum, ob Arbeitsentgelt gezahlt wird oder ob die Beurteilung der Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- oder Rentenversicherung erfolgen soll. |
Geringfügige Beschäftigung
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Wenn Du als Studierender zu viel eigenes Geld verdienst, kann dies Auswirkungen haben auf:
• Die Familienversicherung Wenn du monatlich regelmäßig mehr als 405 € verdienst, kannst du nicht mehr kostenlos familienversichert werden. Bei einem Minijob verschiebt sich diese Grenze auf 450 €. Ansonsten musst du dich als Studierender mit einem eigenen Beitrag versichern. • Das Kindergeld Eigener Verdienst während des Studiums ist für den Erhalt von Kindergeld unschädlich. Entscheidend ist nur, dass das Studium vorrangig vor einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt wird. Maßgeblich ist daher, dass die Erwerbstätigkeit nicht mehr als 20 Stunden/Woche ausgeübt wird. • BAföG Während deines 12-monatigen BAföG-Bewilligungszeitraumes kannst du 4.880 € verdienen, ohne dass deine BAföG-Förderung gekürzt wird. Durch einen Minijob von 406 € wird die BAföG-Auszahlung also nicht gekürzt. |
Befristete Jobs
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• Sucht Ihr ein Praktikum, so solltet Ihr Euch an das Praktikantenamt in Weihenstephan wenden. Dieses ist für alle Studierenden der TU und der HSWT zuständig.
Kontakt: Praktikantenamt Weihenstephan, Alte Akademie 1, 85354 Freising, (08161) 71-5096, friederike.doerr@paw.bayern.de Öffnungszeiten: Mo, Mi, Do 8.30 - 12.30 Uhr, Di 8.30 - 15.30 Uhr www.praktikantenamt-weihenstephan.de • Studentische Hilfskräfte, Praktikantenstellen, Studienarbeiten: http://portal.mytum.de/schwarzesbrett • Bei der Suche für studentische Jobs und Praktika hilft auch die TUM Jobbörse: www.tum.de/jobs-und-praktika • Für Studierende der HSWT steht eine eigene Jobbörse zur Verfügung: www.hswt.de/stellenboerse • Karrierenetzwerk der TUM www.career.tum.de |
Weitere Onlineangebote
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