Ämter
Bei Beginn des Studiums sind einige Formalitäten zu beachten. So muss u.a. innerhalb von zwei Wochen der neue Wohnsitz bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) angemeldet werden. Dies gilt auch bei einem Umzug innerhalb der Gemeinde oder Stadt. Für die Anmeldung ist ein ausgefüllter und unterschriebener Meldeschein sowie ein Personalausweis oder Reisepass (zur Wohnort- bzw. Anschriftenänderung) vonnöten.
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Einwohneramt
(u.a. An- und Abmeldungen, Personalausweis, Reisepass, Führungszeugnis, Beglaubigungen) |
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Gesundheitsamt
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KfZ-Zulassungsbehörde
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Mo - Fr
Do zus. |
Tourist-Information
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